Aufnahme einer Behandlung

Es werden Behandlungen ab dem 18. Lebensjahr angeboten für Kassenpatienten, Bundesbeamte, Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie von Unfallversicherungsträgern.

 

Für eine Behandlung können sie direkt Kontakt aufnehmen. Kassenpatienten benötigen dafür keine Überweisung. Berechtigte anderer Kostenträger beachten bitte deren Zugangsvoraussetzungen.

 

Zunächst wird ein erster Gesprächstermin in der psychotherapeutischen Sprechstunde telefonisch vereinbart. Es können im Anschluß dann 2-4 Vorgespräche  (probatorische Gespräche) geführt werden. Dafür stehen jeweils 50 min Zeit zur Verfügung. Für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Gespräche übernehmen die Krankenkassen auf jeden Fall die Kosten, sie müssen nur Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen.

 

Diese Vorgespräche dienen dem Kennenlernen und der Abklärung der behandlungsbedürftigen Krankheit und wie eine entsprechende Behandlung erfolgen kann. Besonders wichtig ist für beide Seiten zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellbar ist, ob „die Chemie stimmt“. Es können ergänzend auch Fragebögen und psychologische Testverfahren eingesetzt werden.

 

Soll eine reguläre Psychotherapie begonnen werden, kann ab dem zweiten Vorgespräch (zumindest terminlich vereinbart) ein Antrag bei ihrer Krankenkasse bzw. den sonstigen Kostenträgern gestellt werde. Therapiegespräche finden in der Regel einmal in der Woche zu einer festen Uhrzeit und an einem festen Tag statt. Dies dient einer klaren übersichlichen Struktur.

 

 

Psychotherapie-Übersicht

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Terminvergabe erfolgt immer nach vorheriger telefonischer Absprache.

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© Praxis für Psychotherapie Dr. med. Andreas Breitkreuz, Meldorf